Täter-Opfer-Ausgleich


Jeder kann im täglichen Leben in Konfliktsituationen geraten. (z. B. Körperverletzung, Diebstahl, Beleidigung usw.)

Kommen Dir die folgenden Punkte bekannt vor?

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Situation des Opfers
  • Gefühl des Alleingelassenseins
  • körperliche Schäden oder materielle Schäden
  • was denkt der/die andere über mich
  • Wut, weil ich unterlegen war
  • Verunsicherung, was habe ich zu erwarten
  • Behörden- und Ämterwege
  • Ängste, Unsicherheit, dem Täter gegenüberzutreten
  • habe ich den Täter provoziert
  • ich will wissen warum, weshalb, wieso ist mir das passiert
  • kann ich dem Täter glauben, passiert mir noch was
Situation des Täters
  • verursacht körperliche oder materielle Schäden
  • eigentlich wurde ich provoziert/habe ich wirklich Schuld
  • was denkt der/die andere über mich
  • Wut, weil eine Anzeige erfolgte
  • Verunsicherung, was habe ich zu erwarten
  • Behörden- und Ämterwege
  • Ängste, Unsicherheit dem Opfer gegenüberzutreten
  • was stellt die andere Seite für Fragen, halte ich das aus
  • was soll ich bei dem Gespräch sagen
  • glaubt das Opfer mir

Was ist zu tun?

Nach dem Konflikt kannst Du bei der Polizei angeben, daß Du zu einem Täter-Opfer-Ausgleich bereit bist oder meldest Dich bei uns (Rückenwind e. V. Wernigeröder Str. 1, 39218 Schönebeck, Tel. 03928/40 28 04).

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Mit der Konfliktschlichterin kannst Du Dein Problem besprechen. Du wirst über Deine Rechte und Pflichten informiert und kannst Dich entscheiden. Mit der Gegenseite wird ebenfalls ein Einzelgespräch vereinbart. Stimmen beide Seiten freiwillig der Schlichtung zu, wird ein Termin für ein gemeinsames Schlichtungsgespräch herbeigeführt. Die Beteiligten sollen eine Lösung für ihren Konflikt finden. Die Konfliktschlichterin kann unterstützend und helfend wirken, aber keine Lösung für die Kontrahenten vorgeben. Eine schriftliche Vereinbarung enthält die geschlossenen Abmachungen, die eingehalten werden müssen.

 

Täter-Opfer-Ausgleich - was ist das?

Eigentlich liegt es doch auf der Hand, die bei einer Straftat aufgetretenen Konflikte direkt zu bereinigen.

Wie bei anderen Konflikten im Alltag auch!

Wir wollen jugendlichen, heranwachsenden und erwachsenen Tätern und Opfern die Gelegenheit geben, sich zu treffen.

Wir finden

Eine Lösung, in die beide - Täter und Opfer - ihre eigenen Vorstellungen und Bedürfnisse einbringen können, hat die bessere Chance, für alle Beteiligten zufrieden zu sein!

Die Vorteile

Beim Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) treffen Täter und Opfer zusammen und können selbst Art und Form einer möglichen Wiedergutmachung des Schadens in Anwesenheit eines neutralen Vermittlers miteinander besprechen.

Das Opfer kann so gegenüber dem Täter

Der Täter kann dem Opfer zeigen, daß er bereit ist, auch wenn's schwer fällt,

Unsere Rolle

Wir von der Konfliktschlichtung verstehen uns als Vermittler zwischen den beiden beteiligten Parteien.

Der Ablauf

In Vorgesprächen werden Täter und Opfer über Aufgaben und Ziele der Konfliktschlichtung informiert und nach ihrer Bereitschaft zur Durchführung eines TOA gefragt (Prinzip der Freiwilligkeit).

Es wird dann ein Termin vereinbart, an dem sich die Beteiligten gemeinsam im Beisein des Vermittlers treffen. Bei diesem Schlichtungsgespräch soll über die Tat und deren Folgen (z. B. Belastungen und Ärger des Geschädigten) gesprochen werden.

und dann...

Dann wird nach einer geeigneten Wiedergutmachung gesucht. Es gibt 'zig Möglichkeiten, wie die aussehen kann.

Wiedergutmachungsleistungen können z. B. sein:

Anders als im Strafverfahren wird im TOA die Möglichkeit gegeben, den bestehenden Konflikt gemeinsam mit einem Vermittler zu lösen. Wenn das gelingt, ist eigentlich auch ein Verfahren überflüssig.

Sind sich beide Seiten einig und mit dem Ausgleich zufrieden, schreiben wir einen Bericht an die Staatsanwaltschaft bzw. an das Gericht. Darin regen wir die Einstellung des Verfahrens an.